Änderungen im SEPA-Zahlungsverkehr

Mit Umsetzung der SEPA-Verordnung 2024/886 zu Echtzeitüberweisungen zum 5. Oktober 2025 ergeben sich Änderungen im SEPA-Zahlungsverkehr sowie bei Echtzeitüberweisungen, über die wir Sie nachfolgend informieren:

1. SEPA-Echtzeitüberweisung (SCTinst)

Bei der im Jahre 2017 eingeführten SEPA-Echtzeitüberweisung, die zum neuen Standard im SEPA-Zahlungsverkehr werden soll, ergeben sich folgende Änderungen:

  • Aufhebung der bisherigen Betragsgrenze von 100.000 EUR
  • Möglichkeit der Einreichung von Sammelüberweisungen
  • Erweiterung um Terminzahlungen und Daueraufträge
  • Erteilung auch mittels neuen beleghaften SEPA-Überweisungsauftrags
  • Beauftragung über Onlinebanking, FinTS/HBCI und EBICS möglich
  • Verkürzung der Laufzeit der Zahlung von 20 auf 10 Sekunden
  • Limitverwaltung für Echtzeitzahlungen

2. Ampelsystem - Empfängerüberprüfung (VOP = Verification of Payee)

Als Kunde erhalten Sie vor Ausführung jeder elektronisch eingereichten SEPA-Überweisung oder SEPA-Echtzeitüberweisung mittels eines Ampelsystems (grün, gelb, rot oder grau) eine Rückmeldung zum Empfängernamen des Kontoinhabers:

  • Dies gilt für alle elektronisch eingereichten SEPA-Überweisungen: Standard und Echtzeit sowie für Einzel- und Sammelaufträge.
  • Alle Einreichungskanäle und Electronic Banking-Programme müssen die VOP unterstützen.
  • Als Geschäftskunde können Sie bei jeder Dateieinreichung von Sammelaufträgen auswählen, ob die VOP durchgeführt werden soll (OPT-IN) oder nicht (OPT-OUT).

Dieser neue zusätzliche Prüfungsschritt schützt Sie vor irrtümlichen oder möglicherweise betrügerischen Zahlungen, da Sie den von Ihnen angegebenen Empfängernamen mit dem tatsächlichen Kontoinhaber überprüfen können. Erst danach können Sie die Zahlung freigeben.

3. Ampelsystem der VOP

Die einzelnen Ampelfarben der Empfängerüberprüfung haben hierbei folgende Bedeutung:

  • Grün (match) = Der eingegebene Empfängername stimmt mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen überein.
  • Gelb (close match) = Der eingegebene Empfängername stimmt nur nahezu mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen überein. Nur in diesem Fall werden dem Zahler im Ergebnis die tatsächlich hinterlegten Stammdaten des Zahlungsempfängers zurückgeliefert.
  • Rot (no match) = Der eingegebene Empfängername stimmt nicht mit dem für diese IBAN hinterlegten Namen überein. Dieses muss jedoch nicht heißen, dass das Konto auf gänzlich anderen Namen lautet. Es kann sich dabei auch lediglich um stärkere Abweichungen in der Schreibweise und/oder Reihenfolge der Namen handeln.
  • Grau (not possible or applicable) = Aus verschiedenen Gründen kann kein Prüfergebnis geliefert werden. Beispielsweise kann das daran liegen, dass es sich bei dem Empfängerkonto um kein Zahlungsverkehrskonto handelt oder dass das SEPA-Empfängerland nicht Teil der EU/EWR ist.

Beachten Sie bitte, dass es sich bei den Rückmeldungen um Daten der Empfängerbank handelt. Wir können Ihnen zum tatsächlichen Kontoinhaber sowie auch den jeweiligen Rückmeldungen keine Informationen geben.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob der von Ihnen angegebene Empfänger mit dem Kontoinhaber übereinstimmt, so nehmen Sie bitte vor Freigabe der Zahlung Kontakt mit dem Zahlungsempfänger auf und klären die Angaben zur Bankverbindung (Name des Kontoinhabers, IBAN und BIC) ab, um eine bestimmungsgemäße Zahlung sicherzustellen.

4. Weiterführende Hinweise

Weitergehende Informationen zu den Änderungen sowie der neuen Empfängerüberprüfung stehen Ihnen auch auf nachfolgenden Internetseiten zur Verfügung:

Für Fragen zur Umsetzung der VOP in der von Ihnen genutzten Zahlungsverkehrssoftware wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Hersteller bzw. an das Institut, über das die Software erworben wurde. Da gegebenenfalls noch Anpassungen an der Software notwendig sind, empfehlen wir eine möglichst zeitnahe Kontaktaufnahme.

Unsere Service-Line steht Ihnen für alle Fragen zu unserem Electronic Banking täglich in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr unter 0201 8115-105 zur Verfügung.

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