Bei der im Jahre 2017 eingeführten SEPA-Echtzeitüberweisung, die zum neuen Standard im SEPA-Zahlungsverkehr werden soll, ergeben sich folgende Änderungen:
Als Kunde erhalten Sie vor Ausführung jeder elektronisch eingereichten SEPA-Überweisung oder SEPA-Echtzeitüberweisung mittels eines Ampelsystems (grün, gelb, rot oder grau) eine Rückmeldung zum Empfängernamen des Kontoinhabers:
Dieser neue zusätzliche Prüfungsschritt schützt Sie vor irrtümlichen oder möglicherweise betrügerischen Zahlungen, da Sie den von Ihnen angegebenen Empfängernamen mit dem tatsächlichen Kontoinhaber überprüfen können. Erst danach können Sie die Zahlung freigeben.
Die einzelnen Ampelfarben der Empfängerüberprüfung haben hierbei folgende Bedeutung:
Beachten Sie bitte, dass es sich bei den Rückmeldungen um Daten der Empfängerbank handelt. Wir können Ihnen zum tatsächlichen Kontoinhaber sowie auch den jeweiligen Rückmeldungen keine Informationen geben.
Sollten Sie sich unsicher sein, ob der von Ihnen angegebene Empfänger mit dem Kontoinhaber übereinstimmt, so nehmen Sie bitte vor Freigabe der Zahlung Kontakt mit dem Zahlungsempfänger auf und klären die Angaben zur Bankverbindung (Name des Kontoinhabers, IBAN und BIC) ab, um eine bestimmungsgemäße Zahlung sicherzustellen.
Weitergehende Informationen zu den Änderungen sowie der neuen Empfängerüberprüfung stehen Ihnen auch auf nachfolgenden Internetseiten zur Verfügung:
Für Fragen zur Umsetzung der VOP in der von Ihnen genutzten Zahlungsverkehrssoftware wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Hersteller bzw. an das Institut, über das die Software erworben wurde. Da gegebenenfalls noch Anpassungen an der Software notwendig sind, empfehlen wir eine möglichst zeitnahe Kontaktaufnahme.
Unsere Service-Line steht Ihnen für alle Fragen zu unserem Electronic Banking täglich in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr unter 0201 8115-105 zur Verfügung.